Der gesamte folgende Inhalt gilt für die Nutzung von quaver.ch. Ein Benutzer der Seite verpflichtet sich dazu, die allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB gelesen zu haben und bestätigt mit der Zustimmung seine Verpflichtung zur Einhaltung derer.

Definitionen einiger Begriffe in den AGB:
Als Musiker gelten Lehrerinnen und Lehrer bzw. Musikerinnen und Musiker für Veranstaltungen, die damit eine private Dienstleistung anbieten. Sie sind damit Dienstleister.
Als Kunden gelten Empfänger der Dienstleistung. Dies sind Schülerinnen und Schüler bzw. Veranstalter, die einen Auftrag für Musik für eine Veranstaltung geben und damit eine private Dienstleistung erhalten.

§ 1 Angebot

  1. Der Musiker bestätigt, dass er eine Qualifikation auf seinem Instrument hat. Er muss dafür im Zweifelsfall gegenüber den Verantwortlichen von quaver.ch nachweisen können, dass er mindestens 10 Jahre lang Unterricht erhalten hat. Es ist im Interesse des Dienstleisters, Nachweise für seine musikalische Kompetenz in seinem Bereich in seiner Beschreibung vorzulegen.
  2. Der Musiker erstellt ein Angebot, dessen Bedingungen er bereit ist, zu erfüllen.
    Bedingungen sind die angegebenen Parameter des Jobs wie die Dauer des Unterrichts, der abgemachte Standort, das richtige Instrument und der Inhalt. Bei Veranstaltungen beinhaltet dies auch das abgemachte Repertoire.
  3. Alle Benutzer von quaver.ch verpflichten sich, dass alle ihre Angaben über sich im Profil und im Angebot wahrheitsgetreu sind.

§ 2 Annahme des Angebots

  1. Der Kunde nimmt bei Interesse für ein Angebot per quaver Chat-Funktion Kontakt mit dem Musiker auf und bespricht die Details des Auftrags.
  2. Danach stellt der Kunde dieses Angebot in Auftrag. Der Musiker verpflichtet sich mit der Annahme dieses Angebots, alle darin enthaltenen Bedingungen zu erfüllen.
  3. Es ist die Verantwortung des Musikers, sicher zu stellen, dass der Kunde direkt am Ende der Dienstleistung „Job Complete“ drückt und damit gegenüber quaver.ch bestätigt, dass er die Dienstleistung erhalten hat.

§ 3 Bezahlung

  1. Nachdem der Auftrag erfolgt ist, wird das Geld an quaver.ch überwiesen. Wenn die Dienstleistung erfolgt ist und als solche markiert wurde, befindet das Geld in das Digital Wallet des Musikers. Dies kann jederzeit abgehoben werden und wird in der Regel innert 3 Tagen überwiesen.
  2. Wenn die Überweisung nicht innerhalb von 3 Tagen stattfindet, nimmt der Musiker Kontakt mit den Verantwortlichen der Webseite auf.
  3. Das bezahlte Geld wird von quaver.ch im Digital Wallet aufbewahrt und nach erfolgtem Auftrag an den Musiker überwiesen.
  4. Die Vermittlungsgebühr von quaver.ch ist beim Job deklariert. Die Betragshöhe kann von quaver.ch geändert werden und gilt ab Zeitpunkt der Anfrage des Auftrags.
  5. quaver.ch ist nicht verpflichtet, Mehrwertsteuer zu verrechnen.

§ 4 Rückerstattungen und Streitfälle

  1. quaver.ch vermittelt Dienstleistungen angeboten von Musikern wie Unterricht oder Spielen an einem Anlass. Der Musiker verpflichtet sich dabei, die abgemachten Bedingungen seines zur Verfügung gestellten Angebots einzuhalten.
  2. Dies bezieht sich auf die angegebenen Bedingungen in dem vom Musiker erstellten Angebot. Änderungen dieser Bedingungen sind ausschliesslich per Chatfunktion auf quaver.ch durchzuführen. Mündliche Abmachungen und jegliche Abmachungen, die durch Kommunikation auf einem anderen Weg getroffen wurden, haben keine Wirksamkeit auf die Bedingungen der Dienstleistung.
  3. Unzufriedenheit mit der Qualität der Dienstleistung ist nicht ein ausreichender Grund für Ungültigkeit der Dienstleistung, sofern diese nicht klar auf falsche Angaben des Musikers zurückzuführen sind.
  4. Das Nichteinhalten der Bedingungen der Dienstleistung führt dazu, dass die Gültigkeit des Vertrages verfällt. Sofern keine Verantwortung für das Nichteinhalten der Bedingungen von Seiten des Kunden stammt, wird ihm das ganze Geld retour erstattet.
  5. Beispiele für Schuld des Kunden, dass Bedingungen nicht eingehalten wurden, sind unter anderem Verspätung bei Antritt der Stunde und dass Materialien nicht mitgebracht wurden, sodass Stunde nicht durchgeführt werden konnte.
  6. quaver.ch behält sich vor, nach eigenem Ermessen Entscheidungen zu treffen, falls die AGB die Situation nicht abdecken oder falls die Umstände den Sachverhalt ändern.
  7. quaver.ch erstattet immer die ganze Summe zurück, kann diese jedoch nach eigenem Ermessen zwischen Musiker und Kunde aufteilen.

§ 5 Daten und Datenschutz

  1. Jegliche sensitiven Daten, die von Musikern oder Kunden in der Webseite eingetragen werden, bleiben ausschliesslich auf der Webseite. Nur die öffentlich angegeben Verantwortlichen von quaver.ch können darauf zugreifen und geben diese nicht an Dritte weiter. Die Verantwortlichen von quaver.ch nutzen diese nicht für Eigengebrauch. Der Zugang dient dazu, in Streitfällen oder bei anderen Problemen die AGB anzuwenden.
  2. Alle Daten (Passwörter, Angaben, Bankverbindung usw.) sind mit SSL durch Let‘s Encrypt Wildcard Certificate verschlüsselt.
  3. Die öffentlich zugänglichen Daten können von quaver.ch an Dritte zum Zweck von Search Engine Optimisation weitergegeben werden.
  4. Die Daten, die für den Benutzer oder Besucher auf quaver.ch zugänglich sind, dürfen nicht weitergegeben werden.
  5. Bei Profilen und Jobangeboten ist es quaver.ch vorbehalten, nach ihrem Ermessen Veränderungen vorzunehmen. Dies beinhaltet das Bearbeiten und Entfernen von Inhalten, Angaben und dem ganzen Profil. Dies muss durch die Verantwortlichen von quaver.ch nicht begründet werden, dienen aber in der Regel zur Aufrechterhaltung der Qualität der Webseite.
  6. Benutzer von quaver.ch können jederzeit Angaben, Jobangebote und Profile löschen.

§ 6 Minderjährige

  1. Minderjährige und unselbstständige Personen können die Plattform frei nutzen, müssen allerdings beim Unterricht oder bei Veranstaltungen von einer volljährigen Person begleitet werden.

§ 7 Premium Profile und Verification

  1. Das Premium Profil ist eine Möglichkeit, in Listen der Jobangebote vor Standard Profilen angezeigt zu werden. Quaver.ch garantiert damit keine höheren Zahlen von Aufrufen oder Aufträgen.
  2. Der Verification Prozess kann von einem Dienstleister angefragt werden. Er dient dazu, anzuzeigen, dass von quaver.ch die Identität überprüft und bestätigt wurde.
  3. Bei Profile ohne Verification Status übernimmt quaver.ch keine Verantwortung über die Korrektheit der Angabe der Identität.

§ 8 Das Unternehmen quaver.ch

  1. quaver.ch ist Vermittler und nicht Ausführender oder Empfänger von Dienstleistungen.
  2. quaver.ch ist ein Unternehmen einer natürlichen Person.
  3. Als Verantwortliche von quaver.ch gelten die Personen, die auf der Seite „Über Uns“ angegeben sind.

§ 9 Gesetzesbereich

  1. Für alle Rechtsstreitigkeiten von Benutzern gegenüber quaver.ch wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Bern, Schweiz vereinbart. Für die allgemeinen Geschäftsbedingungen von quaver.ch sowie das Verhältnis zwischen dem Benutzer und quaver.ch wird ausschliesslich Schweizer Recht angewendet.